Besteht die Möglichkeit, während der Ausbildung in Kunstagogik auch weiterhin in Vollzeit berufstätig zu bleiben?
Besteht die Möglichkeit, während der Ausbildung in Kunstagogik auch weiterhin in Vollzeit berufstätig zu bleiben?
Die Weiterbildung in der Kunstagogik besteht aus fünf Themenblöcken mit insgesamt 20 Tagen Kontaktlernzeit. Hinzu kommt ein begleitetes Selbststudium, selbständige Lernzeit sowie eine Hospitation von drei Tagen. Es ist daher durchaus möglich, dass Sie weiterhin in Vollzeit berufstätig bleiben, sofern Sie an den Kursterminen frei nehmen können. Die Kontaktstunden finden an fünf Terminen jeweils von mittwochs bis samstags statt. Über die genauen Daten informiert Sie die Schule.