Was Lerne ich in einem Lehrgang zur Bewegungstherapeutin / Tanztherapeutin?

Der Aufbau und die Inhalte der Lehrgänge unterscheiden sich je nach Dauer und Ausbildungsziel.

Der Lernstoff für das Branchendiplom Artecura und die darauf aufbauende höhere Fachprüfung zur «Kunsttherapeutin Methode Bewegungs- und Tanztherapie» besteht aus folgenden 7 Modulen:

Ausbildungs-Module

  1. Fachgrundlagen 1
    medizinische Grundlagen: Anatomie, Physiologie, Störungen und Krankheitsbilder, Psychosomatik, Hygiene, Pharmakologie, Psychologie und Psychopathologie, Notfälle
  2. Fachgrundlagen 2
    Kommunikations-, Lern-, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, pädagogische Grundhaltungen und Konzepte, Normen und Werte in der Erziehung, Biographie- und Gruppenarbeit, Salutogenese und Psychohygiene
  3. ünstlerische Fähigkeiten
    Präsentation einer künstlerischen Arbeit, schriftliche Reflexion, mündliche Bewertung
  4. Kunsttherapie
    Berufsethik, weitere Methoden
  5. Praktikum
    begleitetes Praktikum in einer Institution unter Mentorat oder eine begleitete Tätigkeit als Kunsttherapeutin
  6. Fallstudie
  7. Berufsrolle
    Kommunikation, Organisation und Betriebsführung, Gesundheitswesen

Der Ablauf der Ausbildung unterscheidet sich von Schule zu Schule. Meistens besteht sie aus einer Grundausbildung, in der die theoretischen und praktischen Grundlagen erworben werden, und einer Aufbaustufe, in der die Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Ausdrucks, die Vertiefung der therapeutischen Fähigkeiten und die Arbeit mit Gruppen im Vordergrund stehen. Im Abschlusskurs geht es um die Vorbereitung auf die eidgenössische höhere Fachprüfung, selbständige Arbeiten, Praktika usw.

Eine typische Gliederung der Ausbildung kann z.B. so aussehen:

1. Ausbildungsjahr

  • Grundlagen der Tanz- und Bewegungstherapie
  • Eigenes Bewegungsrepertoire und Wahrnehmungskanäle
  • Improvisation, Gestaltung, Kreativität
  • Rhythmus und Stimme
  • Bewegungsprozesse begleiten
  • Verbale und nonverbale Kommunikation
  • Choreographie

2. Ausbildungsjahr

  • Selbstentfaltungs- und Selbstheilungsprozesse unterstützen und begleiten
  • Psychische und physische Räume gestalten
  • Arbeit mit Atem und Stimme
  • Yoga, Meditationstechniken, Entspannungsmethoden
  • Gruppenchoreographien und gruppendynamische Abläufe
  • Improvisationen und Solo-Choreographien
  • Didaktik, Methoden, Musik

3. Ausbildungsjahr

  • Grundlagen der Psychologie und Psychopathologie
  • Einzelarbeit in der Tanz- und Bewegungstherapie
  • Arbeit mit Träumen, Imagination und anderen gestalterischen Mitteln
  • Soziale Prozesse, verbale und nonverbale Kommunikation
  • Bewegungsanalyse, Choreographie und Therapie
  • Gesprächsführung
  • Supervision und Prüfungsvorbereitung
  • Durchführung und Auswertung eines Projekts

4. und 5. Ausbildungsjahr

Verbindung der Ausbildungselemente: Theorie, tanztherapeutische Methoden und Instrumente, Selbsterfahrung und Gruppensupervision.

Lehrgänge «Tanztherapeutin / Tanztherapeut / Bewegungstherapeutin / Bewegungstherapeut»