Wie läuft die Ausbildung zur Bewegungstherapeutin / Tanztherapeutin ab und was kostet sie?

Dauer und Kosten

  • Die Ausbildung zur Tanztherapeutin resp. Bewegungstherapeutin kann berufsbegleitend absolviert werden. Die meisten Lehrgänge finden an Wochenenden statt, einzelne Grundkurse können an einen Nachmittag pro Woche absolviert werden.
  • Bezüglich Aufbau und Dauer der Lehrgänge bieten die Schulen verschiedene Ausbildungsmodelle an: von einzelnen Ausbildungsmodulen über 2–3jährige Grund- und Aufbaukurse bis zu 6jährigen Kompaktlehrgängen.
  • Die Kursgebühren für die gesamte Ausbildung liegen zwischen CHF 26´000 und 31´000.
  • Je nach Ausbildungsmodell und Ausbildungsdauer betragen die jährlichen Kosten zwischen CHF 4´420 und CHF 6´200.

Aufbau und Abschlüsse

  • Die erste Stufe, Grundausbildung, dauert 2–3 Jahre und schliesst teilweise mit einem schuleigenen Ausbildungszertifikat für Tanztherapie resp. Tanz- und Bewegungstherapie ab.
  • Einige Schulen erteilen nach vier Jahren ein schuleigenes Diplom als Tanztherapeut / Tanz- und Kunsttherapeutin.
  • Manche Bildungsgänge ermöglichen kombiniert mit einem Nachweis der medizinischen Grundlagenausbildung und praktischer Berufserfahrung die Registrierung im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) der Krankenkassen und beim ASCA.
  • Einige Lehrgänge schliessen nach 5–6 Jahren mit dem Branchenzertifikat der OdA Artecura (Dachorganisation der Schweizer Berufsverbände für Therapien mit künstlerischen Medien) als Tanztherapeutin / Tanztherapeut ab.

Das OdA Artecura-Branchenzertifikat enthält die 7 Modulabschlüsse, welche die erste Voraussetzung für die Zulassung zur eidg. höheren Fachprüfung (HFP) als «Kunstherapeut / Kunsttherapeutin Methode Bewegungs- und Tanztherapie» sind, und ermöglicht die Registrierung im EMR und beim ASCA.

Voraussetzungen für das Branchenzertifikats OdA Artecura

  • Abschlusszertifikate aller 7 Ausbildungsmodule
    • Fachgrundlagen I
    • Fachgrundlagen II
    • Kunst
    • Kunsttherapie
    • Praktikum
    • Fallstudie
    • Berufsrolle
  • Mind. 30 Stunden Lehrtherapie bei anerkannten Lehrtherapeuten (einzelne Schulen verlangen eine höhere Anzahl Stunden)

Bedingungen für die Zulassung zur eidg. HFP Kunsttherapeut / Kunsttherapeutin

  • Entweder Abschluss auf Tertiärstufe im Gesundheitswesen, im Sozialwesen, in Pädagogik oder Kunst oder ein Abschluss auf Sekundarstufe II und bestandene Gleichwertigkeitsprüfung
  • Branchenzertifikat OdA Artecura
  • Zwei Jahre Berufserfahrung als Tanz- und Bewegungstherapeutin nach Erhalt des Branchenzertifikats
  • Mind. 20 Stunden Supervision bei einem anerkannten Supervisor

Weitere Informationen über die höhere Fachprüfung Kunsttherapie finden Sie im Selbsttest «Kunsttherapeutin / Kunsttherapeut (HFP)»

Selbsttest zum Lehrgang «Kunsttherapeutin / Kunsttherpeut (HFP)»

Lehrgänge «Tanztherapeutin / Tanztherapeut / Bewegungstherapeutin / Bewegungstherapeut»