Über welchen Lehrabschluss muss eine Chefarzt- und Direktionsassistentin mit Schulabschluss verfügen?
Über welchen Lehrabschluss muss eine Chefarzt- und Direktionsassistentin mit Schulabschluss verfügen?
Für eine Weiterbildung zur Chefarzt- und Direktionsassistentin mit Schuldiplom wird eine berufliche Grundbildung als medizinische Praxisassistentin / medizinischer Praxisassistent oder als Arzt- und Spitalsekretär/in EFZ vorausgesetzt, ebenso wie mindestens zwei Jahre Berufspraxis im administrativen Bereich. Da die Zulassungsbedingungen jedoch je nach Bildungseinrichtung variieren können, ist es wichtig, dass Sie diesbezüglich immer vorab bei den einzelnen Schulen aktuelle Informationen einholen, am einfachsten und schnellsten über unser Kontaktformular.