Wird die Weiterbildung in Personaladministration als solche anerkannt?

Wird die Weiterbildung in Personaladministration als solche anerkannt?

Die Weiterbildung in der Personaladministration für ausländische Mitarbeitende hat eine Weiterbildungsanerkennung von 4 Tagen von TREUHAND SUISSE sowie von 32 Stunden von EXPERTsuisse.

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