Wie sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung Gärtner / Gärtnerin inkl. Berufsprüfung?
Wie sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung Gärtner / Gärtnerin inkl. Berufsprüfung?
Für die Ausbildung Gärtner / Gärtnerin inkl. Berufsprüfung gelten folgende Zulassungsbedingungen (bei Prüfungsbeginn):
- Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis als Gärtner/in oder gleichwertiger Abschluss
- und nach der Lehre mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der jeweiligen Fachrichtung
oder
- Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis in einem anderen Beruf
- und nach der Lehre mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der jeweiligen Fachrichtung
und
- Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen