Wie sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung Gärtner / Gärtnerin inkl. Berufsprüfung?

Wie sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung Gärtner / Gärtnerin inkl. Berufsprüfung?

Für die Ausbildung  Gärtner / Gärtnerin inkl. Berufsprüfung gelten folgende Zulassungsbedingungen (bei Prüfungsbeginn):

  • Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis als Gärtner/in oder gleichwertiger Abschluss
  • und nach der Lehre mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der jeweiligen Fachrichtung

oder

  • Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis in einem anderen Beruf
  • und nach der Lehre mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der jeweiligen Fachrichtung

und

  • Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen

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