Wie funktioniert Inkasso?

Wie funktioniert Inkasso?

Fällige Geldforderungen werden durch ein Inkasso, also eine gewerbliche Betreibung eingezogen. Voraussetzung für ein Inkassoverfahren ist die ausbleibende Begleichung einer Forderung, wie zum Beispiel eine Rechnung innerhalb ihrer Zahlungsfrist seitens des Debitors, also Schuldners/Kunden. Zentraler Punkt ist hierbei, dass einem Kreditor, also Gläubiger/Unternehmen, eine Bezahlung für seine erbrachten Dienste zusteht.

Normalerweise erhält der Kunde bei Versäumnis seiner Zahlungspflicht zuerst einmal eine Zahlungserinnerung. Allerdings soll hier angemerkt werden, dass es sich bei solchen Erinnerungen um keine Pflicht seitens der Unternehmen handelt, sondern dies vielmehr aus Kulanz gegenüber den Kunden geschieht. Der Kunde erhält so nochmals die Möglichkeit die offenen finanziellen Forderungen zu begleichen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach werden im Normalfall weitere Mahnungen verschickt. Auch diesbezüglich handelt es sich um ein Entgegenkommen der Kreditoren und ist rechtlich keineswegs ein Muss. So befindet sich der Schuldner bereits nach der 1. Mahnung, respektive abgelaufenen Zahlungsfrist im Zahlungsverzug, was ein Gläubiger berechtigt ein Inkassoverfahren einzuleiten. Folglich ist ein Inkasso ohne Mahnung also durchaus möglich.

Ein solches wird meistens an einen Dritten, also Dienstleister wie zum Beispiel ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen, abgegeben. Üblicherweise prüfen diese zuerst den jeweiligen Einzelfall und versenden erneut eine schriftliche Mahnung an den nicht zahlenden Kunden, der nun die Möglichkeit hat sich bei einer ungerechtfertigten Zahlungsaufforderung mit entsprechenden Einwänden zu wehren oder den offenen Betrag zu bezahlen. Tut er dies nicht können rechtliche Schritte unter anderem mit Zwangsvollstreckung oder Pfändung eingeleitet werden. Befindet sich der Schuldner gerade in finanziellen Nöten oder ist gar zahlungsunfähig kann eine Ratenzahlung oder sogenannte Titelüberwachung vereinbart werden.