Wer darf als Gefahrgutbeauftragter / Gefahrgutbeauftragte tätig sein?

Wer darf als Gefahrgutbeauftragter / Gefahrgutbeauftragte tätig sein?

Als Gefahrgutbeauftragter bzw. Gefahrgutbeauftragte darf man tätig sein, wenn man für den entsprechenden Verkehrsträger einen gültigen Schulungsnachweis, also eine Gefahrgutbeauftragter Ausbildung, vorweisen kann. Ausgestellt wird dieser Nachweis von der Industrie- und Handelskammer, nachdem der Grundlehrgang absolviert und die Prüfung bestanden wurde. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und kann dann mittels Weiterbildungsschulung oder erneuter Prüfung verlängert werden.

Es werden keine besonderen Vorkenntnisse oder Berufsabschlüsse verlangt, um zur Ausbildung zugelassen zu werden.

Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich.

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