Lehrgang Personalassistentin / Personalassistent: Welches sind die Zulassungsbedingungen für die HR-Assistent / HR-Assistentin HRSE Ausbildung?
Lehrgang Personalassistentin / Personalassistent: Welches sind die Zulassungsbedingungen für die HR-Assistent / HR-Assistentin HRSE Ausbildung?
Für die HR-Assistent / HR-Assistentin HRSE Ausbildung gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ oder EBA), eine Maturität oder einen gleichwertigen Abschluss
- 24 Monate allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung (nach Abschluss der Grundbildung, effektiv gearbeitet) – Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden anteilsmässig angerechnet.
Kann weder ein Fähigkeitszeugnis noch eine Matura oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen werden, sind 48 Monate allgemeine Berufserfahrung für den Lehrgang Personalassistentin / Personalassistent erforderlich.
Die Zeit als Durchdiener/in oder ein Zivildienst von mindestens einem Jahr werden als Berufserfahrung anerkannt.
Fragen Sie zur Sicherheit jedoch bei der Schule Ihrer Wahl für die Ausbildung zur Personal Assistentin nach.