Lehrgang Personalassistentin / Personalassistent: Welches sind die Zulassungsbedingungen für die HR-Assistent / HR-Assistentin HRSE Ausbildung?

Lehrgang Personalassistentin / Personalassistent: Welches sind die Zulassungsbedingungen für die HR-Assistent / HR-Assistentin HRSE Ausbildung?

Für die HR-Assistent / HR-Assistentin HRSE Ausbildung gelten folgende Zulassungsbedingungen:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ oder EBA), eine Maturität oder einen gleichwertigen Abschluss
  • 24 Monate allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung (nach Abschluss der Grundbildung, effektiv gearbeitet) – Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden anteilsmässig angerechnet.

Kann weder ein Fähigkeitszeugnis noch eine Matura oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen werden, sind 48 Monate allgemeine Berufserfahrung für den Lehrgang Personalassistentin / Personalassistent erforderlich.
Die Zeit als Durchdiener/in oder ein Zivildienst von mindestens einem Jahr werden als Berufserfahrung anerkannt.

Fragen Sie zur Sicherheit jedoch bei der Schule Ihrer Wahl für die Ausbildung zur Personal Assistentin nach.

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