Welchen Titel darf ich nach bestandener HPF zum dipl. Immobilien Treuhänder tragen?

Welchen Titel darf ich nach bestandener HPF zum dipl. Immobilien Treuhänder tragen?

Nach Bestehen der Höheren Fachprüfung zum Immobilien Treuhänder sind Sie berechtigt, den geschützten Titel „diplomierte Immobilientreuhänderin“ oder „diplomierter Immobilientreuhänder“ zu tragen.

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