Welchen Abschluss erlange ich nach einer Ausbildung zum Medizinischen Masseur?

Welchen Abschluss erlange ich nach einer Ausbildung zum Medizinischen Masseur?

Nach bestandener Abschlussprüfung erlangen Absolventinnen und Absolventen den geschützten Titel: „Medizinischer Masseur mit eidgenössischem Fachausweis“ oder „Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis“.

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