Welche schulische Vorbildung ist für den Bachelorstudiengang zur Logopädin vorzuweisen?
Welche schulische Vorbildung ist für den Bachelorstudiengang zur Logopädin vorzuweisen?
Als Zulassungsbedingung für das Bachelorstudium zur Logopädin / zum Logopäden sind eine gymnasiale Maturität, ein EDK anerkanntes Lehrdiplom (ausser bei der Universität Freiburg), ein Hochschulabschluss, oder eine Berufsmaturität mit Passerelle vorzuweisen. Personen mit anderer Vorbildung, etwa einer Fachmaturität, können bei den meisten Hochschulen nach bestandener Ergänzungsleistung oder anderen zu erbringenden Voraussetzungen auch zugelassen werden. Klären Sie dies bitte im Einzelfall direkt mit der entsprechenden Hochschule ab, etwa über unseren Button „Frage stellen“.