Welche beruflichen Tätigkeiten gelten als einschlägig anerkannt?

Welche beruflichen Tätigkeiten gelten als einschlägig anerkannt?

Wer einen berufsbegleitenden Lehrgang an einer Höheren Fachschule zum dipl. Rechtsassistenten / zur dipl. Rechtsassistentin beginnen möchte, der muss eine mindestens 50-prozentige Berufstätigkeit während der gesamten Ausbildungszeit vorweisen können. Diese ist in folgenden Bereichen möglich:

  • Treuhandwesen
  • Polizei
  • Bank- und Versicherungswesen
  • KMU
  • Gemeindeverwaltung
  • Anwaltskanzlei
  • Staatsanwaltschaft
  • Untersuchungsrichteramt
  • Kantonale Verwaltung