Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für den MAS in Laufbahnberatung an der FH?

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für den MAS in Laufbahnberatung an der FH?

Zugelassen zum MAS Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung FH sind Personen mit einem Hochschulabschluss (Bachelor, Master (konsekutiv), Lizenziat (Uni und FH)) und mindestens einjähriger Berufserfahrung nach Abschluss. Teilweise ist der Zugang auch für Berufsleute mit einem Abschluss auf Tertiärstufe B (mind. eidg. Fachausweis) möglich, wobei ein entsprechender CAS und/oder drei Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden müssen. Personen mit Diplomen nach altem Recht müssen vorgängig das Modul "Wissenschaftsbasiertes Arbeiten" absolviert haben. Der Zugang wird über Eignungsabklärungen und eine individuelle Eignungsabklärung geregelt. Eine Zulassung sur Dossier ist nicht möglich. Über die Zulassung zum Studium entscheidet die Studienleitung nach bestandenem Aufnahmeverfahren.

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