Welche Zulassungskriterien gelten für die Finanzplaner Weiterbildung mit Berufsprüfung?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Finanzplaner Weiterbildung mit Berufsprüfung?

Die Zulassungsbedingungen für die Finanzplaner Weiterbildung mit Berufsprüfung sind:

  • Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Berufslehre oder eines gleichwertigen Abschlusses und mindestens zwei Jahre Berufspraxis im Bereich der Finanzdienstleistungen.

oder

  • Erfolgreicher Abschluss einer zweijährigen Grundbildung und fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens zwei Jahre im Bereich der Finanzdienstleistungen.

oder

  • Mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich.

und

  • Nachweis folgender Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigung als Finanzplaner / Finanzplanerin bis 30 Tage vor Prüfungsbeginn: Vermögensbildung, Vorsorge (Personen und Sozialversicherungen), Versicherungen (Sach- und Vermögensversicherungen), Immobilien / Finanzierung. Die Modulabschlüsse dürfen nicht älter als 32 Monate sein.

Die Berufspraxis muss während der Finanzplaner-Weiterbildung bis zum Beginn der Finanzplaner-Prüfung absolviert werden. Über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise und Diplome entscheidet das SFBI.

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