Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Kommunikationsplaner / Kommunikationsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Kommunikationsplaner / Kommunikationsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis?
Für die Berufsprüfung Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis gelten folgende Zulassungsbedingungen in Bezug auf die geforderten Abschlüsse und die Berufspraxis in den Bereichen Kommunikation, Werbung, PR, Marketing, Verkauf oder Direkt-/Dialogmarketing:
- Abschluss einer 3-jährigen beruflichen Grundbildung im kaufmännischen, grafischen oder Detailhandelsbereich
- oder Abschluss einer Handelsmittelschule, einer 3-jährigen Fachmittelschule, einer gymnasialen Maturität, einer höheren kaufmännischen Fachprüfung, einer höheren Fachschule oder einer Fachhochschule im kaufmännischen Bereich.
- oder eidgenössischer Fachausweis als PR-, Marketing-, Verkaufs- oder Dialogmarketingspezialistin oder -spezialist
- und 2 Jahre Berufspraxis
oder
- ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
- oder Diplom
- oder Diplom einer Fachhochschule
- oder Diplom einer Hochschule
- und 3 Jahre berufliche Praxis