Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilienentwickler / Immobilienentwicklerin mit eidgenössischem Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilienentwickler / Immobilienentwicklerin mit eidgenössischem Fachausweis?
Folgende Zulassungsbestimmungen gelten für die Abschlussprüfung Immobilienentwickler / Immobilienentwicklerin mit eidgenössischem Fachausweis:
- Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss) einer mindestens dreijährigen Lehre
oder
- Maturitätszeugnis
oder
- Handelsdiplom (vom Bund anerkannt)
oder
- Abschluss eines eidgenössischen Fachausweises, eines eidgenössischen Diploms, einer eidgenössischen Höheren Fachschule oder einer eidgenössischen anerkannten Hochschule.
- Drei Jahre Berufspraxis bis zum Prüfungsdatum in der Immobilienwirtschaft nach Abschluss der vorgenannten Aus/-Weiterbildungen. Mindestens zwei Jahre der Berufspraxis müssen in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein erbracht worden sein.
oder
- Wer fünf Jahre Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft nachweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen, auch wenn er über keine der oben genannten Vorbildungen verfügt. Mindestens zwei Jahre der Berufspraxis müssen in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein erbracht worden sein.
zusätzlich
- Keine Eintragungen im Strafregister, welche dem Prüfungszweck widersprechen.
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