Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Führungsfachfrau / Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Führungsfachfrau / Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis?
Zur Berufsprüfung Führungsfachmann / Führungsfachfrau sind Personen zugelassen mit:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss), Berufsmaturtität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
und
- mindestens drei Jahre Berufspraxis nach Lehrabschluss, davon mindestens ein Jahr Gruppen- oder Teamleitung.
Oder
- Wer kein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss), kein Maturitätszeugnis oder keinen gleichwertigen Ausweis besitzt, muss eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen, wovon mindestens ein Jahr als Gruppen- oder Teamleiterin bzw. Gruppen- oder Teamleiter.
Sowie
- Erfolgreich absolvierte Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Die Beurteilung der Gleichwertigkeit der erbrachten Bildungsleistungen für den Führungsfachmann / die Führungsfachfrau obliegt dem Trägerverein "Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung".
Die Formulare "Gesuch Gleichwertigkeit erbrachter Bildungsleitungen" respektive "Vorbeurteilung der Zulassung" sind auf der Homepage des Trägervereins abrufbar.