Welche Zulassungskriterien gelten für den CAS in sozialpädagogischer Familienbegleitung?
Welche Zulassungskriterien gelten für den CAS in sozialpädagogischer Familienbegleitung?
Wer an der Weiterbildung in sozialpädagogischer Familienbegleitung teilnehmen will, muss über einen Abschluss auf Tertiärstufe verfügen, z.B. Fachhochschule, Universität, Höhere Fachschule oder Höhere Fachprüfung. Zudem wird eine qualifizierte Berufspraxis vorausgesetzt sowie eine Anstellung im Arbeitsfeld, die einen Praxistransfer ermöglicht. Personen, die über keinen dieser Abschlüsse, aber über eine umfassende Berufserfahrung verfügen, können nach individueller Prüfung des Dossiers durch die Studienleitung zugelassen werden.