Welche Zulassungsbedingungen sind für die BP Kundendienstberater im Automobilgewerbe (neu Automobil-Serviceberater) zu erfüllen?
Welche Zulassungsbedingungen sind für die BP Kundendienstberater im Automobilgewerbe (neu Automobil-Serviceberater) zu erfüllen?
Zugelassen für die BP zum Kundendienstberater im Automobilgewerbe (neu Automobil-Serviceberater) sind Personen mit EFZ im automobilen Bereich, ein eidg. Fachausweis mit entsprechender fachlicher Ausrichtung oder eine gleichwertige Qualifikation. Dazu sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung im automobilen Bereich - davon mindestens ein Jahr im Kundendienstbereich eines Betriebs der Automobilbranche.