Welche Zulassungsbedingungen müssen für die Modedesigner-Ausbildung erfüllt werden?

Welche Zulassungsbedingungen müssen für die Modedesigner-Ausbildung erfüllt werden?

Die Ausbildung zur Modedesignerin/zum Modedesigner an einer Höheren Fachschule setzt einen eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) in den Bereichen Kunsthandwerk, Kommunikation, Grafik oder Mechanik voraus. Inhaberinnen und Inhaber eines anderen EFZ, einer Berufsmaturität, einer gymnasialen Maturität, eines Fachmittelschulausweises oder eines gleichwertigen Ausweises, die über besondere gestalterische Fähigkeiten verfügen, können «sur dossier» zugelassen werden. Für die berufsbegleitende Ausbildung (ausser Vollzeitstudium) ist zudem eine Anstellung von mindestens 50% im Fachbereich erforderlich.

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