Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Kommunikationsstudium an einer Hochschule?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Kommunikationsstudium an einer Hochschule?

Im Bereich der Kommunikation werden von Fachhochschulen und Universitäten schweizweit einige sehr interessante Studiengänge und Nachdiplomstudiengänge angeboten. 

Für ein Hochschulstudium mit Bachelorabschluss (Bsc) müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Berufs-, Fach- oder gymnasiale Matura
  • sowie Berufs- bzw. Arbeitswelterfahrung (z.B. Berufslehre, Praktikum)

Zu Masterstudiengängen an Fachhochschulen ist grundsätzlich zugelassen, wer über einen fachgleichen oder -verwandten FH-Bachelorabschluss verfügt. Je nach Hochschule und Studienrichtung werden selektive Aufnahmekriterien definiert – z.B. in Form einer Bachelor-Mindestnote und/oder praktischer Erfahrung – sowie Aufnahmeverfahren und Eignungsabklärungen durchgeführt.

Beim Wechsel des Hochschultyps werden je nach Fachrichtung 20-60 zusätzliche ECTS-Leistungspunkte verlangt.

Neben diesen beiden Studienabschlüssen werden im Bereich der Hochschule Kommunikation zudem viele Lehrgänge als Weiterbildungs- oder Nachdiplomstudiengänge in Form von CAS, DAS und MAS Studiengängen angeboten. Die Zulassungsbedingungen für alle drei Abschlusstypen variiert je nach Bildungseinrichtung und Studiengang. Meist gilt als Zulassungsvoraussetzung jedoch:

  • Tertiärabschluss (je nachdem Aufnahme "sur Dossier" möglich, also aufgrund der bisherigen Bildung und Berufserfahrung)
  • Einschlägige Berufserfahrung

Weitere Informationen erhält man direkt bei den Schulen. Jetzt schnell, einfach und unverbindlich über unser Kontaktformular sich mit der richtigen Ansprechperson in Verbindung setzen.  

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