Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Naturheilpraktiker TCM HFP?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Naturheilpraktiker TCM HFP?
Zur Höheren Fachprüfung (HFP) Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom Fachrichtung TCM wird zugelassen, wer über einen Abschluss der Sekundarstufe II oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt, mindestens 25 Jahre alt ist, eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Fachrichtung mit einem Arbeitspensum von mindestens 50 Prozent in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis mit einem Arbeitspensum von mindestens 30 Prozent in den letzten drei Jahren vor der Anmeldung zur Höheren Fachprüfung nachweist, keinen Eintrag im Zentralstrafregister hat, der mit der Tätigkeit als Naturheilpraktiker/in unvereinbar ist, die Fallstudie korrekt eingereicht und vom Prüfungssekretariat bestätigt erhalten hat und zudem alle erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen vorweisen kann.