Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Kursangebote Hauswart FA?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Kursangebote Hauswart FA?

Die Kursangebote "Hauswart FA" orientieren sich in der Regel an den Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung (BP). Diese sieht vor, dass die Prüfungsteilnehmer/innen über eine mindestens dreijährige berufliche Grundbildung verfügen und mindestens zwei Jahre als Hauswart oder Hauswartin gearbeitet haben müssen. Zudem müssen bis zum Antritt der Prüfung (nicht bis zum Kursbeginn) der Ausweis als Berufsbildnerin/Berufsbildner in Lehrbetrieben, der European Computer Driving Licence Base (ECDL), der Nothilfekurs, der Ausweis BL-AED-SRC sowie die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen nachgewiesen werden.

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