Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Höhere Fachprüfung Kommunikationsleiter / Kommunikationsleiterin mit eidg. Diplom?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Höhere Fachprüfung Kommunikationsleiter / Kommunikationsleiterin mit eidg. Diplom?

Wer die Höhere Fachprüfung zum Kommunikationsleiter oder zur Kommunikationsleiterin mit eidg. Diplom absolvieren will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene Berufsprüfung als Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau oder als PR-Fachmann/-frau.
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Werbeleiter/in, Kommunikationsleiter/in oder Kommunikationsberater/in mit Führungsfunktion seit Erwerb des Abschlusses

oder

  • eidg. Fachausweis als Marketingfachfrau / Marketingfachmann oder Abschluss einer Hochschule, Fachhochschule, höheren Fachschule oder Höheren Fachprüfung im kaufmännischen Bereich 
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Unternehmens- bzw. Marketingkommunikation, sofern mindestens zwei Jahre davon in führender Position.

oder

  • Abschluss einer eidg. Fachmaturität, gymnasialen Maturität oder Berufsmaturität oder gleichwertiger Abschluss
  • Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Unternehmens- und Marketingkommunikation (allenfalls im Speziellen im Werbebereich), zwei Jahre davon in einer Führungsposition