Welche Zulassungsbedingungen gelten für die BP zum Treuhänder?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die BP zum Treuhänder?

Die Zulassung zur Berufsprüfung Treuhänder / Treuhänderin mit eidg. Fachausweis setzt folgende Punkte voraus: 

  • EFZ, Fach-, Berufs- oder gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Ausweis

und

  • 4 Jahre Berufspraxis

und

  • bestandene, gültige Zulassungsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung

und

  • kein Eintrag im Zentralstrafregister, der mit dem Prüfungszweck nicht in Einklang gebracht werden kann

Mehr darüber erfahren? Mit wenigen Klicks weitere Informationen erhalten – über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button direkt mit der richtigen Person der jeweiligen Schule sprechen.

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