Welche Zulassungsbedingungen gelten für die BP zum Treuhänder?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die BP zum Treuhänder?
Die Zulassung zur Berufsprüfung Treuhänder / Treuhänderin mit eidg. Fachausweis setzt folgende Punkte voraus:
- EFZ, Fach-, Berufs- oder gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Ausweis
und
- 4 Jahre Berufspraxis
und
- bestandene, gültige Zulassungsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung
und
- kein Eintrag im Zentralstrafregister, der mit dem Prüfungszweck nicht in Einklang gebracht werden kann
Mehr darüber erfahren? Mit wenigen Klicks weitere Informationen erhalten – über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button direkt mit der richtigen Person der jeweiligen Schule sprechen.