Welche Zulassungsbedingungen gelten für Zertifikatslehrgänge CAS in Personalentwicklung?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für Zertifikatslehrgänge CAS in Personalentwicklung?

Meist wird vorausgesetzt, dass Kursteilnehmer/innen über fundierte Erfahrung im Bereich der Personalentwicklung (PE) und Personalführung verfügen und einen Hochschulabschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können. Häufig ist es jedoch möglich, auch „sur Dossier“ zum Zertifikatslehrgang CAS Personalentwicklung zugelassen zu werden, sofern man nicht über die entsprechende schulische Vorbildung verfügt. Dies sollten Sie im Einzelfall jedoch immer mit der entsprechenden Hochschule abklären, da dies von Lehrgang zu Lehrgang variieren kann.

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