Welche Zulassungen gelten für den Studiengang zum Gemeindeschreiber?

Welche Zulassungen gelten für den Studiengang zum Gemeindeschreiber?

Wer sich für den Diplomlehrgang zum Gemeindeschreiber / zur Gemeindeschreiberin interessiert, muss über einen Hochschulabschluss sowie über eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung oder in einem verwaltungsnahen Betrieb verfügen, davon mindestens ein Jahr in leitender Funktion. Zudem sind Grundkenntnisse in Rechnungswesen und allgemeinem Recht sowie Kenntnisse in Public Management, Staats- und Verwaltungsrecht, öffentlichem Finanzwesen, Organisation und Prozessen sowie Verhandlungsführung aus dem CAS Public Management erforderlich. Verwaltungskader mit langjähriger Berufserfahrung können unter bestimmten Voraussetzungen von diesem CAS befreit werden.

Personen ohne Hochschulabschluss müssen nebst den erwähnten Kenntnissen über einen vergleichbaren Abschluss oder eine kaufmännische Berufslehre verfügen, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den erwähnten Bereichen vorweisen können und zusätzlich den Weiterbildungskurs über wissenschaftliches Arbeiten besuchen.