Welche Weiterbildung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Revisorin?
Welche Weiterbildung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Revisorin?
Für die Zulassung der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB als Revisor oder Revisorin werden verschiedene Ausbildungswege anerkannt. So werden eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen zugelassen, ebenso eidgenössisch diplomierte Treuhandexperten/-expertinnen, Steuerexperten/-expertinnen und Experten/Expertinnen in Rechnungslegung und Controlling. Personen mit einem Schweizer Hochschulabschluss einer wirtschaftlichen, rechtswissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Studienrichtung, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen sowie Treuhänder/innen mit eidgenössischem Fachausweis können ebenso eine Zulassung beantragen wie Kandidaten mit gleichwertigem ausländischem Abschluss sowie Kenntnissen des Schweizer Rechts. Für alle gilt ein unbescholtener Leumund und mindestens ein Jahr Fachpraxis in der Rechnungsrevision oder Rechnungslegung unter Beaufsichtigung eines zugelassenen Revisors als obligatorisch.