Welche Vorbildung ist für die Weiterbildung zur Rechtsassistentin notwendig?
Welche Vorbildung ist für die Weiterbildung zur Rechtsassistentin notwendig?
Für eine Zulassung zur Ausbildung an einer Höheren Fachschule zum Rechtsassistent / zur Rechtsassistentin mit Diplom müssen Bildungsinteressierte eine der folgenden Abschlüsse besitzen:
- ein EFZ als Kaufmann / Kauffrau Profil B, M oder E
- einen Abschluss einer kantonalen Handelsmittelschule
- ein anderes EFZ mit Berufsprüfung Polizist / Polizistin mit eidg. Fachausweis
- ein anderes EFZ mit einer kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Zusatz-Ausbildung auf Tertiärstufe mit formalem Abschluss, etwa technischer Kaufmann / technische Kauffrau oder eidg. dipl. Betriebswirtschafter/in
Hinzu kommen mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Verwaltung oder Wirtschaft nach abgeschlossener Grundbildung.