Welche Vorbildung ist für die Weiterbildung zur Rechtsassistentin notwendig?

Welche Vorbildung ist für die Weiterbildung zur Rechtsassistentin notwendig?

Für eine Zulassung zur Ausbildung an einer Höheren Fachschule zum Rechtsassistent / zur Rechtsassistentin mit Diplom müssen Bildungsinteressierte eine der folgenden Abschlüsse besitzen:

  • ein EFZ als Kaufmann / Kauffrau Profil B, M oder E
  • einen Abschluss einer kantonalen Handelsmittelschule
  • ein anderes EFZ mit Berufsprüfung Polizist / Polizistin mit eidg. Fachausweis
  • ein anderes EFZ mit einer kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Zusatz-Ausbildung auf Tertiärstufe mit formalem Abschluss, etwa technischer Kaufmann / technische Kauffrau oder eidg. dipl. Betriebswirtschafter/in

Hinzu kommen mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Verwaltung oder Wirtschaft nach abgeschlossener Grundbildung.