Welche Voraussetzungen sind für den Lehrgang zum Atemtherapeut / zur Atemtherapeutin zu erfüllen?

Welche Voraussetzungen sind für den Lehrgang zum Atemtherapeut / zur Atemtherapeutin zu erfüllen?

Komplementärtherapeutische Ausbildungen, also auch die Ausbildung in Atemtherapie, stehen in der Regel allen interessierten Personen offen. Besondere Vorbildung oder bestimmte Berufserfahrungen werden nicht verlangt.

Manche Schulen stellen allerdings eigene Bedingungen für die Zulassung, wie ein Mindestalter von 20 oder 25 Jahren, einen Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Maturität oder mehrjährige Berufserfahrung oder gute Deutschkenntnisse.

Wenn du vorhast, die Ausbildung bis zum eidgenössischen Diplom als Komplementärtherapeut/in in Atemtherapie zu verfolgen, brauchst du einen Abschluss auf Sekundarstufe II (EFZ, Matura oder gleichwertig).

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