Welche Voraussetzungen muss ich für die Berufsprüfung Public Relations-Fachmann / Public Relations-Fachfrau (BP) erfüllen?
Welche Voraussetzungen muss ich für die Berufsprüfung Public Relations-Fachmann / Public Relations-Fachfrau (BP) erfüllen?
Um zur Berufsprüfung Public Relations-Fachmann / Public Relations-Fachfrau (BP) zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausbildung:
- eidg. Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann
- Diplom einer staatlich anerkannten Handelsmittelschule
- Diplom einer staatlich anerkannten, mindestens 3-jährigen Fachmittelschule
- Maturitätszeugnis (alle Typen, inkl. Berufsmaturität)
- Diplom einer staatlich anerkannten höheren Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule
- Fachausweis als Kommunikationsfachmann-/frau, Marketingfachmann/-frau, Verkaufsfachmann/-frau oder Direktmarketing-Fachmann/-frau
- Berufserfahrung:
- 2 Jahre Berufsefahrung (PR, Unternehmenskommunikation, Marketingkommunikation, Marketing, aktiver Verkauf, Direct Marketing oder Journalismus)