Welche Voraussetzungen müssen für die Berufsprüfung HR-Fachmann / HR-Fachfrau erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen müssen für die Berufsprüfung HR-Fachmann / HR-Fachfrau erfüllt sein?

Für die Berufsprüfung HR-Fachmann / HR-Fachfrau müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
  • und Ausweis die erfolgreich abgelegte Zertifikatsprüfung Personalassistent/in oder HR-Assistent/in

Zusätzlich für die Fachrichtung Betriebliches Human Resource Management:

  • 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mindestens 2 Jahre im HR-Bereich

Zusätzlich für die Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung:

  • 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mindestens 2 Jahre im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

Zusätzlich für die Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih:

  • 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem EFZ oder Maturität, davon mindestens 2 Jahre im HR-Bereich, davon mind. 1 Jahr in der privaten Personalvermittlung und im Personalverleih

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: