Welche Voraussetzung sind für eine Höhere Fachprüfung zum Finanz- und Anlage-Experte / zur Finanz- und Anlage-Expertin mit eidg. Diplom zu erfüllen?

Welche Voraussetzung sind für eine Höhere Fachprüfung zum Finanz- und Anlage-Experte / zur Finanz- und Anlage-Expertin mit eidg. Diplom zu erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie spätestens bei Antritt zur Höheren Fachprüfung zum Finanz- und Anlageexperte / zur Finanz- und Anlageexpertin mit eidg. Diplom erfüllen:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), Matura oder eine gleichwertige Qualifikation
  • Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in den Bereichen Bank oder Finanzen

oder

  • Eidg. Fachausweis (BP), eidg. Diplom (HFP), HF-Diplom oder Diplom einer Fachhochschule
  • Mind. drei Jahre Berufspraxis in den Bereichen Bank oder Finanzen

oder

  • Universitätsabschluss
  • Mind. zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Bank oder Finanzen

Weitere Details gibt es über unser Kontaktformular oder über den “Frage stellen“-Button  – ohne Umwege und mit wenigen Klicks, schnell, einfach und unverbindlich.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: