Welche Voraussetzung sind für eine Höhere Fachprüfung zum Finanz- und Anlage-Experte / zur Finanz- und Anlage-Expertin mit eidg. Diplom zu erfüllen?
Welche Voraussetzung sind für eine Höhere Fachprüfung zum Finanz- und Anlage-Experte / zur Finanz- und Anlage-Expertin mit eidg. Diplom zu erfüllen?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie spätestens bei Antritt zur Höheren Fachprüfung zum Finanz- und Anlageexperte / zur Finanz- und Anlageexpertin mit eidg. Diplom erfüllen:
- Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), Matura oder eine gleichwertige Qualifikation
- Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in den Bereichen Bank oder Finanzen
oder
- Eidg. Fachausweis (BP), eidg. Diplom (HFP), HF-Diplom oder Diplom einer Fachhochschule
- Mind. drei Jahre Berufspraxis in den Bereichen Bank oder Finanzen
oder
- Universitätsabschluss
- Mind. zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Bank oder Finanzen
Weitere Details gibt es über unser Kontaktformular oder über den “Frage stellen“-Button – ohne Umwege und mit wenigen Klicks, schnell, einfach und unverbindlich.