Welche Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft kann ich als Berufserfahrung für die Höhere Fachprüfung Immobilientreuhänderin anrechnen lassen?
Welche Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft kann ich als Berufserfahrung für die Höhere Fachprüfung Immobilientreuhänderin anrechnen lassen?
Für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung Immobilientreuhänder/in sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft erforderlich - davon 2 Jahre in der Schweiz.
Das Prüfungssekretariat (Schweizerische Fachprüfungskommission SFPKIW) führt zu diesem Zweck eine Liste mit Tätigkeiten, die als Beruf in der Immobilienwirtschaft anerkannt werden.