Welche Fachweiterbildung benötige ich, um als Revisor zugelassen zu werden?
Welche Fachweiterbildung benötige ich, um als Revisor zugelassen zu werden?
Für die Zulassung als Revisor / Revisorin müssen natürliche Personen entweder über ein eidgenössisches Diplom zum/zur Wirtschaftsprüfer/in oder über ein eidgenössisches Diplom als Treuhandexperte/-expertin, Steuerexperte/-expertin, Experte / Expertin in Rechnungslegung und Controlling verfügen. Auch Personen mit einem betriebswirtschaftliches, rechtswissenschaftliches oder wirtschaftliches schweizerischen Hochschulabschluss oder einem eidgenössischem Fachausweis als Treuhänder/in oder Fachmann / Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen können zugelassen werden, ebenso Personen mit einem der oben genannten adäquaten ausländischen Abschlüssen und entsprechender Fachpraxis sowie Kenntnisse über das Schweizer Recht. Zudem wird Fachpraxis von einem Jahr erwartet. Als Fachpraxis wird eine Tätigkeit im Rechnungswesen und der Rechnungsrevision angesehen, die von Revisionsexperten beaufsichtigt sein muss. Für alle gilt ein unbescholtener Leumund als obligatorisch.