Welche Anforderungen an die Bewerber werden für die Zulassung zur Berufsprüfung in Sozialbegleitung gestellt?
Welche Anforderungen an die Bewerber werden für die Zulassung zur Berufsprüfung in Sozialbegleitung gestellt?
Neben Motivation, Selbst- und Sozialkompetenz, guten Deutschkenntnissen (mind. B2) sowie guten PC-Kenntnissen erwarten einige Schulen von den Teilnehmenden ein Mindestalter von 25 Jahren sowie eine abgeschlossene Berufslehre oder mindestens 25% Berufserfahrung in der Sozialbegleitung innert der letzten 5 Jahren vor der Anmeldung. Für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung (BP) Sozialbegleiter/in FA müssen die Kandidatinnen und Kandidaten entweder über ein EFZ als Fachfrau/Fachmann Betreuung, Fachfrau/Fachmann Gesundheit oder über einen gleichwertigen Abschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich verfügen und in den letzten zwei Jahren zu mindestens 50% in der Betreuung und Begleitung im sozialen Bereich gearbeitet haben. Bei einem geringeren Beschäftigungsgrad erhöht sich die Mindestanzahl der Jahre. Dies gilt auch für Personen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung unter den oben genannten Bedingungen nachweisen müssen.
Zusätzlich ist eine genehmigte Disposition der Facharbeit nötig, in der Thema, Ziele, Vorgehen und Aufbau der Facharbeit erklärt werden. Sie muss spätestens 3 Monate vor Anmeldeschluss zur Prüfung eingereicht werden.