Was sind die Zulassungsbedingungen zur HR-Fachleute Weiterbildung?

Was sind die Zulassungsbedingungen zur HR-Fachleute Weiterbildung?

Je nach gewählter Fachrichtung werden von den Teilnehmenden der Weiterbildung zur HR-Fachfrau FA unterschiedliche Vorkenntnisse verlangt.

So werden für alle Fachrichtungen mindestens vier Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Grundbildung erwartet:

  • für Personen, die  die HR-Weiterbildung Fachrichtung Betriebliches Human Resource Management anstreben, zwei Jahre davon HR-Praxis
  • für die Fachrichtung öffentliche Personalvermittlung und -beratung zwei Jahre im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
  • für die Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih zwei Jahre HR-Praxis, davon ein Jahr in der privaten Personalvermittlung und -verleih

Zusätzlich wird für alle HR-Fachfrau Fachrichtungen die Studieninteressierten ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, eine Berufsmaturität, ein Fachmittelschulausweis oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die bestandene Zertifikatsprüfung Personalassistent / Personalassistentin verlangt.

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