Was sind die Zulassungsbedingungen zur HR-Fachleute Weiterbildung?
Was sind die Zulassungsbedingungen zur HR-Fachleute Weiterbildung?
Je nach gewählter Fachrichtung werden von den Teilnehmenden der Weiterbildung zur HR-Fachfrau FA unterschiedliche Vorkenntnisse verlangt.
So werden für alle Fachrichtungen mindestens vier Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Grundbildung erwartet:
- für Personen, die die HR-Weiterbildung Fachrichtung Betriebliches Human Resource Management anstreben, zwei Jahre davon HR-Praxis
- für die Fachrichtung öffentliche Personalvermittlung und -beratung zwei Jahre im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
- für die Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih zwei Jahre HR-Praxis, davon ein Jahr in der privaten Personalvermittlung und -verleih
Zusätzlich wird für alle HR-Fachfrau Fachrichtungen die Studieninteressierten ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, eine Berufsmaturität, ein Fachmittelschulausweis oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die bestandene Zertifikatsprüfung Personalassistent / Personalassistentin verlangt.