Was sind die Zulassungsbedingungen für eine Natur- und Waldpädagogik Ausbildung?
Was sind die Zulassungsbedingungen für eine Natur- und Waldpädagogik Ausbildung?
Die Zulassungsbedingungen für eine Natur- und Waldpädagogik Ausbildung sind abhängig von der gewählten Ausbildungsform:
- Lehrgänge Naturpädagogik: offen für alle Personengruppen ab 20 Jahren
- Umwelt-Erwachsenenbildner/in: Ausbildung, Studium oder Berufserfahrung im Umweltbereich
- Forstliche Waldpädagogik:
- forstliche Ausbildung, bspw. Forstwart/innen, Forstwart-Vorarbeiter/innen, Förster/innen HF oder
- Bachelor in Forstwirtschaft, Master in Umweltnaturwissenschaften oder ähnliches
- CAS Naturbezogene Umweltbildung:
- Bachelor im Natur-/Umweltbereich oder im pädagogischen Bereich (Hauptzielgruppe sind Forstingenieure und Forstingenieurinnen, Lehrpersonen sowie Natur- und Umweltwissenschaftler/innen)
- ebenfalls zugelassen werden können Personen mit einem Abschluss auf Stufe HF, BP oder HFP und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung (vorzugsweise im forstlichen oder biologischen Bereich)
Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei der Schule über die genauen Zulassungsbedingungen.