Was sind die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung zum Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis?

Was sind die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung zum Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis?

Die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung"Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis" sind folgende:

  • Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining:
    • eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, geforderte Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie eine Berufspraxis von min. 3500 Stunden innerhalb von min. 2 und max. 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Prüfung.
    • oder anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder gymnasiale Maturität und die geforderten Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie Berufspraxis im Umfang von min. 5000 Stunden innerhalb von min. 2,5 und max. 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Prüfung.
    • und ein am Prüfungstag gültiger BLS (CPR) - Ausweis
  • Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung:
    • eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, geforderte Modulabschlüsse sowie min. 500 Std. geleitete Unterrichtseinheiten gemäss Berufsprofil Art. 1.2 innerhalb von min. 2 und max. 5 Jahren ab Prüfungsdatum.
    • oder anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder gymnasiale Maturität, erforderliche Modulabschlüsse sowie min. 750 Std. geleitete Unterrichtseinheiten gemäss Berufsprofil Art. 1.2innerhalb von min. 2,5 und max. 5 Jahren ab Prüfungsdatum.
    • und ein am Tag der Prüfung gültiger BLS (CPR) - Ausweis

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