Was sind die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung zum Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis?
Was sind die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung zum Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis?
Die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung"Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis" sind folgende:
- Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining:
- eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, geforderte Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie eine Berufspraxis von min. 3500 Stunden innerhalb von min. 2 und max. 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Prüfung.
- oder anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder gymnasiale Maturität und die geforderten Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie Berufspraxis im Umfang von min. 5000 Stunden innerhalb von min. 2,5 und max. 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Prüfung.
- und ein am Prüfungstag gültiger BLS (CPR) - Ausweis
- Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung:
- eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, geforderte Modulabschlüsse sowie min. 500 Std. geleitete Unterrichtseinheiten gemäss Berufsprofil Art. 1.2 innerhalb von min. 2 und max. 5 Jahren ab Prüfungsdatum.
- oder anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder gymnasiale Maturität, erforderliche Modulabschlüsse sowie min. 750 Std. geleitete Unterrichtseinheiten gemäss Berufsprofil Art. 1.2innerhalb von min. 2,5 und max. 5 Jahren ab Prüfungsdatum.
- und ein am Tag der Prüfung gültiger BLS (CPR) - Ausweis