Was sind die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung zum Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis?

Was sind die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung zum Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis?

Die Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung zum Einrichtungsplaner mit eidg. Fachausweis sind folgende:

  • abgeschlossene berufliche Grundbildung als Raumausstatter/in EFZ (vormals Innendekorateur/in), Wohntextilgestalter/in EFZ, Boden-Parkettleger/in EFZ, Schreiner/in EFZ, Zeichner/in EFZ (Fachrichtung Architektur oder Innenarchitektur), Industriepolsterer/-polsterin EFZ, Detailhandelsfachmann/-frau EFZ (Branche Möbel oder Branche Teppich und Bodenbeläge), Kaufmann/-frau EFZ oder gleichwertige Ausbildung 

und

  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Raumausstattung oder im Möbelverkauf

oder

  • anderer anerkannter Abschluss (auf Sekundarstufe II) mit mindestens 4 Jahren einschlägiger Berufserfahrung

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