Was sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung Naturheilpraktiker HFP?
Was sind die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung Naturheilpraktiker HFP?
Die Zulassungsbedingungen für die Ausbildung Naturheilpraktiker HFP zum Zeitpunkt der Prüfung sind folgende:
- Schulabschluss auf Sekundarstufe II oder gleichwertiger Abschluss
- min. 2 Jahre Berufspraxis in der entsprechenden Fachrichtung mit einem Arbeitspensum von min. 50% in den letzten 2 Jahren vor der Prüfungsanmeldung oder min. 3 Jahre Berufspraxis mit einem Arbeitspensum von min. 30% in den letzten 3 Jahren vor der Prüfungsanmeldung
- erforderliche Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen
- Mindestalter von 25 Jahre
- formale Genehmigung der Fallstudie durch das Prüfungssekretariat
- kein Eintrag im Zentralstrafregister
Informieren Sie sich sicherheitshalber bei der Bildungseinrichtung Ihrer Wahl über die geltenden Zulassungsbedingungen.