Was ist ein Informatiker mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mit welchem Informatiker EFZ Lohn kann gerechnet werden?

Was ist ein Informatiker mit eidg. Fähigkeitszeugnis und mit welchem Informatiker EFZ Lohn kann gerechnet werden?

Ein Informatiker mit eidg. Fähigkeitszeugnis hat eine Lehre als Informatiker erfolgreich absolviert. Das eidg. Fähigkeitszeugnis als Informatiker bestätigt als Berufsausweis der kantonalen Behörden die berufliche Grundbildung und kann mit oder ohne Berufsmaturität abgeschlossen werden. Das heisst die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Lernenden wurden im Qualifikationsverfahren überprüft und für gut befunden. Das eidg. Fähigkeitszeugnis ermöglicht den Einstieg ins Arbeitsleben als Informatiker/in, um den erlerntenBeruf auszuüben. Auch kann eine höhere Berufsbildung damit absolviert werden. Die Lohnempfehlung für Lernende Informatiker EFZ respektive Informatikerin EFZ liegt im ersten Lehrjahr bei 550 – 650 Franken, im zweiten Lehrjahr bei 750 – 850 Franken, im dritten Lehrjahr bei 950 – 1'100 Franken und im vierten Lehrjahr bei 1'200 – 1'400 Franken. Gemäss einer Studie von SwissICT liegt die Hälfte der Lehrabgänger/innen bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 56'000 bis 61'000 Franken. Jedoch wird der Lohn jeweils individuell festgelegt. Der eigene Lohn kann mit Salarium (Lohnrechner des Bundesamtes für Statistik) unter Angaben der persönlichen Werte in etwa ermittelt werden.

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