Zulassung Höhere Fachprüfung Berater/in im psychosozialen Bereich
Was braucht es, um zur Höheren Fachprüfung als Berater im psychosozialen Bereich zugelassen zu werden?
Um zur Höheren Fachprüfung als Berater im psychosozialen Bereich zugelassen zu werden, braucht man zum Prüfungsantritt:
- Berufsabschluss auf Tertiärstufe oder gleichwertige Qualifikation und mind. 6 Jahre Berufserfahrung im psychosozialen Kontext
oder
- ohne Tertiärabschluss mind. 8 Jahre Berufspraxis im psychosozialen Kontext und zusätzlich
zudem
- Nachweis von mind. 20 Beratungsprozessen mit mind. 100 Sitzungen, davon 5 Beratungsprozesse mit mind. 5 Stunden
- Nachweis von 40 Stunden Klienten bezogener Supervision als Supervisand/in
- Nachweis von 40 Stunden psychosozialer Beratung als Klient/in
- Teilnahme an mind. 8 Sitzungen einer Supervisions- oder Intervisionsgruppe während mind. 2 Jahren
- Begleitung von einem Supervisor oder einer Supervisorin während mind. 1 Jahr (mind. 20 Stunden) in einer beratungskompetenzbezogenen Supervision
Diese Anforderungen stellen sicher, dass Kandidaten über ausreichende fachliche und praktische Erfahrung verfügen. Eine gezielte Psychosoziale Beratung-Ausbildung oder Psychosoziale Beratung-Weiterbildung bereitet daher nicht nur auf die Praxis, sondern auch auf die spätere Prüfung vor. Informiere dich frühzeitig über Voraussetzungen und mögliche Bildungswege, um den passenden Lehrgang zu wählen.