Wann kann ich eine verkürzte Lehre «Fachfrau/Fachmann Gesundheit» absolvieren?

Wann kann ich eine verkürzte Lehre «Fachfrau/Fachmann Gesundheit» absolvieren?

Für die verkürzte Lehre «Fachfrau/Fachmann Gesundheit» braucht es eine Vorbildung im Gesundheitswesen und einige Jahre Berufserfahrung. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie mit den Schulen direkt mit der Schule abklären. Eine Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr kann gewährt werden, wenn die lernende Person das QV Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales (AGS) EBA erfolgreich abgeschlossen hat. Andere Vorbildungen und berufliche Vorerfahrungen werden gemäss BBV Art. 4 Abs. 1 individuell angerechnet. Der Entscheid liegt bei der kantonalen Behörde. Der Einstieg in die verkürzte Lehre erfolgt in der Regel über einen Lehrvertrag und nicht über die Schule. Erwachsene mit entsprechender Vorbildung und Berufserfahrung können die Lehre in der Regel in zwei Jahren absolvieren.

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