Stimmt es, dass ich für die Krankenkassenanerkennung der manuellen Lymphdrainage als Methode auch schulmedizinisches Wissen besitzen muss?
Stimmt es, dass ich für die Krankenkassenanerkennung der manuellen Lymphdrainage als Methode auch schulmedizinisches Wissen besitzen muss?
Sie müssen nicht nur schulmedizinisches Wissen besitzen, sondern dies auch im Umfang von mindestens 150 Stunden in Form einer Ausbildung belegen können. Diese medizinischen Grundlagen können Sie in der Regel auch an der Schule, bei der Sie Ihre Ausbildung in manueller Lymphdrainage absolvieren möchten, durchführen. Es ist jedoch auch selbstverständlich möglich, diese an einer anderen Lehreinrichtung zu durchlaufen. Insgesamt müssen für die Krankenkassenanerkennung mindestens 300 Lernstunden à 60 Minuten nachgewiesen werden.