Sind für die Tierpfleger Weiterbildung als Nachholbildung Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau nachzuweisen?

Sind für die Tierpfleger Weiterbildung als Nachholbildung Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau nachzuweisen?

Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 sind notwendig, um die Tierpfleger Weiterbildung als Nachholbildung nach BBG Art. 34 / BBV Art. 32 absolvieren zu können. Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können im ersten Semester einen Deutsch Intensivkurs besuchen und die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: