Muss ich für die Nachholbildung (Art. 32 BBV) zum Fachmann Reinigungstechnik EFZ / zur Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger EFZ / Gebäudereinigerin EFZ) etwas bezahlen?

Muss ich für die Nachholbildung (Art. 32 BBV) zum Fachmann Reinigungstechnik EFZ / zur Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger EFZ / Gebäudereinigerin EFZ) etwas bezahlen?

Da die Nachholbildung nach Art. 32 BBV u.a. an Schulen stattfindet und die Teilnehmenden im Gegenzug keine Arbeitsleistung erbringen, wie es bei einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre) sonst üblich ist, entfallen Kosten für die gesamte Ausbildung. Diese lauten folgendermassen: 

  • Lehrmittel und Einschreibgebühren: ca. CHF 1'000.-
  • Unterricht in Spezialklassen für Erwachsene (Berufskunde und Allgemeinbildung): ca. CHF 16'400.– (je nach Schule)
  • Überbetriebliche Kurse: ca. CHF 4'000.–
  • Abschlussprüfung: ca. CHF 1'000.–

Hinsichtlich der Übernahme von Unterrichtskosten durch den Kanton existieren unterschiedliche Regelungen.  
Gewisse Kantone gewähren beispielsweise Stipendien. Auskünfte erteilt hier die jeweilige Gemeindekanzlei.

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