Muss ich für die Berufsprüfung zum PR-Fachmann / zu PR-Fachfrau unbedingt bereits Erfahrung in Public Relations haben?
Muss ich für die Berufsprüfung zum PR-Fachmann / zu PR-Fachfrau unbedingt bereits Erfahrung in Public Relations haben?
Generell ist Berufserfahrung von mind. zwei Jahren für die Zulassung zur Berufsprüfung «PR-Fachmann / PR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis» erforderlich, allerdings nicht zwangsläufig und ausschliesslich in den Public Relations. Berufserfahrung kann neben der PR auch in einem Bereich des Marketings, des Direkt Marketings, des Verkaufs, der Marketingkommunikation oder des Journalismus erfolgen.