Müssen für die Weiterbildung zur Public Relations Fachfrau bestimmte Zulassungsbedingungen erfüllt werden?
Müssen für die Weiterbildung zur Public Relations Fachfrau bestimmte Zulassungsbedingungen erfüllt werden?
Zur Weiterbildung zur Public Relations Fachfrau / zum Public Relations Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis werden Personen zugelassen, die über eine abgeschlossene Grundbildung als Kauffrau / Kaufmann EFZ, eine eidgenössische Maturität, ein Diplom einer staatlich anerkannten Handelsschule oder einer mindestens 3-jährigen Fachmittelschule, höheren Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule verfügen. Ein eidgenössischer Fachausweis als Kommunikationsfachmann/-frau, Marketingfachmann/-frau, Verkaufsfachmann/-frau oder Direktmarketingfachmann/-frau erfüllt die Anforderungen ebenfalls. Zudem werden zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Public Relations, Unternehmenskommunikation, Marketingkommunikation, Marketing, aktiver Verkauf, Direktmarketing oder Journalismus verlangt.